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Vertragsbedingungen JeKits 2024/25

JeKits - Instrumente tanzen singen

Anmeldung:
Für das erste JeKits-Jahr ist keine Anmeldung erforderlich. Der JeKits-Unterricht ist Bestandteil der regulären Stundentafel der Grundschule und umfasst das erste Schuljahr.

JeKits 2. - 4. Schuljahr:
Die Teilnahme ab dem 2. JeKits-Jahr ist freiwillig und kostenpflichtig. Für die Teilnahme am 2.,3. und 4. JeKits-Jahr ist eine Online-Anmeldung bis zum 12.04.2024 bei der Musik- und Kunstschule (MKS) erforderlich. Diese gilt für die Dauer eines ganzen Schuljahres (01.08. – 31.07. des Folgejahres) und ist nicht kündbar. Entgelte müssen bis zum Ende eines Schuljahres auch dann gezahlt werden, wenn der Unterricht nicht besucht wird. Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat aus schulischen oder pädagogischen Gründen seitens der MKS gekündigt werden. Mit der Anmeldung des Kindes werden die Vertragsbedingungen des JeKits-Programms sowie die Schulordnung der MKS anerkannt.

Umfang des Unterrichtsangebotes:

JeKits 1:

  • Jedes Kind erhält in der ersten Klasse eine Unterrichtsstunde pro Woche im Klassenverband
  • Der Unterricht wird von einem Tandem, bestehend aus einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft des außerschulischen Bildungspartners (MKS) erteilt
  • Der Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt
  • Der Unterricht ist verpflichtend und kostenfrei

Jekits 2 – 4:

  • Jedes Kind erhält ab der zweiten Klasse je nach Modul eine Unterrichtsstunde oder zwei Unterrichtsstunden pro Woche
  • Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Bildungspartners (MKS) erteilt.
  • Die Unterrichtsform richtet sich nach dem gewählten Schwerpunkt (Instrumente, Tanzen, Singen) der Schule.

Grundsätzlich besteht eine Aufsichtspflicht des außerschulischen Bildungspartners (MKS) nur während des für den JeKits-Unterricht angesetzten Zeitraums, nicht für eventuell auftretende Leerzeiten vor oder nach dem JeKits-Unterricht.

Instrumente

  • Voraussetzung für das Zustandekommen einer JeKits-Instrumentengruppe ist im 2. Jahr eine Mindestteilnehmerzahl von 6 und ab dem 3. + 4. Jahr eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Schüler*innen
  • Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde im JeKits-Ensemble und eine Unterrichtsstunde in einer Instrumentalgruppe
  • Bei einer hohen Anmeldezahl für JeKits 2 kann entweder ein weiteres JeKits-Ensemble eingerichtet werden oder das JeKits-Ensemble kann im Lehrkräfte-Tandem unterrichtet werden.

Tanzen

  • Jedes Kind erhält 60 Minuten Unterricht im JeKits-Tanzensemble.

Singen

  • Jedes Kind erhält 60 bis 90 Minuten Unterricht im JeKits-Chor.

Entgelt
Das erste JeKits-Jahr ist kostenfrei. Ab dem zweiten JeKits-Jahr fallen je nach Schwerpunkt die folgenden monatlichen Elternbeiträge an:

JeKits      2 Instrumente 26,00 Euro
JeKits 3 - 4 Instrumente 29,00 Euro
JeKits 2 - 4 Tanzen 12,00 Euro
JeKits 2 - 4 Singen 13,50 Euro

Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden. Der Elternbeitrag fällt für das gesamte Schuljahr an, auch wenn der Unterricht in den Ferien nicht stattfindet. Es handelt sich um einen Jahresbeitrag, der auf zwölf gleich große Monatsbeiträge aufgeteilt wird.

Ermäßigungen
Kinder aus Familien, die Bürgergeld (ehemals Leistungen nach SGB II/SGB XII), Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz empfangen, werden von den Entgeltzahlungen nach Einreichung entsprechender Unterlagen für JeKits 2/3/4 befreit. Ermäßigungen können nur ab Bekanntwerden berücksichtigt werden. Die Bescheide sind rechtzeitig und regelmäßig einzureichen.
Das Schulgeld wird zu Beginn des Schuljahres in Rechnung gestellt und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 15.08., 15.11., 15.02. und 15.05. fällig. Die wiederholte Nichteinhaltung der Zahlungspflicht führt zum Unterrichtsausschluss durch die MKS.

Erstattungen
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die MKS zu vertreten hat mehr als zweimal im Kalendervierteljahr aus und kann nicht vertretungsweise von einer Lehrkraft übernommen werden, haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf anteilige Erstattung des Schulgeldes.

Leihinstrument
Jedes Kind erhält für den Instrumentalbereich ein Leihinstrument zu Beginn des Schuljahres. Über die Ausleihe wird ein Leihvertrag geschlossen. Die Instrumente werden in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (genaue Angabe wird noch bekannt gegeben) in der MKS abgeholt und müssen nach Beendigung der Teilnahme am Projekt in einwandfreiem und gepflegtem Zustand in der MKS zurückzugeben werden. Die Instrumente sind versichert und Schadenmeldungen sind sofort nach Bekanntwerden an die MKS zu richten.  Für Folgekosten unsachgemäßen Gebrauchs oder fahrlässigen Umgangs des Instrumentes haftet der Leihnehmer.

Information und Schriftverkehr
Dann melden Sie sich bitte im Sekretariat der Musik- und Kunstschule Wesel;
Telefon 02 81 / 2 38 90
(Mo – Fr. 10.30 – 12.00, Mo – Do 14.00 – 16.00)
E-Mail: musikschule@wesel.de