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Wegfall des Erörterungstermins zum Antrag auf Änderung einer Erlaubnis

Publiziert am

Bezirksregierung Düsseldorf

54.07.50.15-53-54/2/2021             Düsseldorf, den 11. Oktober 2022

Die GS Recycling GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 07.12.2020 mit den Nachträgen vom 27.04.2021, 25.06.2021 und 23.05.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in den Rhein nach §§ 8, 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) gestellt.

Die GS Recycling GmbH & Co. KG leitet als Eigentümerin am Standort Zum Ölhafen 1, 46485 Wesel, Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 712, 719, 720 und 722 über eine Abwasseraufbereitungsanlage die Abwässer aus der Zweitraffination von Altöl, aus der destillativen Aufbereitung gebrauchter Lösemittel und aus der Schiffsreinigung ein. Beim zusätzlichen Abwassereingang in die nachgeschaltete konventionelle Klärstufe im Belebtschlammverfahren handelt es sich um die Betriebsflächenentwässerung und die Sanitärabwässer vom Betriebsstandort und vom Schiffsterminal in Wesel. In die Betriebsentwässerung laufen die Niederschlagswässer der Hof- und Dachflächen ab. Dazu werden die Abschlämmwässer aus den Kühltürmen, den Dampfkesseln, der Speisewasseraufbereitung und den Rauchgasreinigungen abgeführt. Für die jeweiligen Einleitqualitäten der Abwässer in die Abwasserbiologie sind die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung – AbwV – Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie der Altölaufbereitung - zu stellen.

Die wesentliche Änderung der Erlaubnis umfasst:

  • Erhöhung der genehmigten Einleitmenge in den Rhein von derzeit 172 m³/ Tag auf folgende Einleitmengen:
  • Regeleinleitmenge:                                                           1.320 m³ pro Tag
  • Einleitmenge bei Starkregenereignissen:                      1.680 m³ pro Tag
  • Gesamteinleitmenge:                                                        482.000 m³ pro Jahr
  • Festlegung der Einleitgrenzwerte in den Rhein nach Anhang 27 AbwV

Das Vorhaben wurde am 28.07.2022 im Amtsblatt, auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Wesel bekannt gemacht. Es erfolgte ebenfalls eine Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Der Antrag lag in der Zeit vom 05.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf und bei der Stadt Wesel zur Einsicht aus. Darüber hinaus waren die Antragsunterlagen während dieser Zeit auch über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben konnten binnen einer Frist vom 05.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022 vorgebracht werden. Während der v. g. Frist ist keine Einwendung gegen das Vorhaben erhoben worden.

Daher findet der ursprünglich für den 22.11.2022, ab 10.00 Uhr im Besprechungsraum der GS Recycling GmbH & Co. KG, Zum Ölhafen 1 in Wesel vorgesehene Erörterungstermin nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, 11.10.2022

Bezirksregierung Düsseldorf

- 54.07.50.15-53-54/2/2021

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            gez.

Alexander Chilla

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