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Vergebene Aufträge

Die Stadt Wesel hat gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung über einen erteilten Auftrag zu informieren. Diese Informationspflicht betrifft

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer.

Die Informationen müssen sechs Monate vorgehalten werden.

Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterliegt gemäß § 30 Absatz 1 UVgO ebenfalls einer Informationspflicht. Danach informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Die Informationen über die Verfahren erhalten Sie hier:

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