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Maskenpflicht in der Weseler Fußgängerzone

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt in der Weseler Fußgängerzone ab dem 04.11.20 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung. Mit dieser Regelung sollen Personen in diesem Bereich geschützt werden, da dort der Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten werden kann. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt mit mehr als 75 % der Fälle unklar. Das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung kann dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Erregers zu reduzieren.