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Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung in Wesel

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen und von Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Freiflächen auf Wohn- und Gewerbegrundstücken auf dem gesamten Gebiet der Stadt Wesel. Es werden nur freiwillige Begrünungs- bzw. Entsiegelungsmaßnahmen gefördert. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens fünf Jahre ab Fertigstellung in funktionsfähigem Zustand gehalten werden.

Der Zuschuss für eine Dachbegrünung beträgt maximal 2.000 € und der für eine Fassadenbegrünung maximal 1.000 €. Des Weiteren werden Entsiegelungen und Begrünungen von Freiflächen mit bis zu 3.000 € pro Maßnahme bezuschusst. 

Zielsetzung des Programms ist es, mit der aktiven Förderung neu entstehende, ökologisch wertvolle Grünflächen, insbesondere auf Flachdächern, Gebäudefassaden, Mauern und bisher versiegelten Freiflächen zu schaffen. So soll ein Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und zur Aufwertung des Stadtbildes geleistet werden.

Das sollten Sie über Dachbegrünung wissen: 

Wussten Sie, dass eine Dachbegrünung eine optimale Bienen-, Schmetterlings- und Insektenweide ist?

Wussten Sie, dass durch Dachbegrünung die Dachhaut vor Witterungseinflüssen wie Temperaturschwankungen Tag und Nacht geschützt ist und so drei- bis viermal länger hält?

Wussten Sie, dass Dachbegrünung bei Starkregen wie ein Schwamm auf dem Dach wirkt und das überschüssige Regenwasser verzögert an die Kanalisation abgibt? So können Überschwemmungen verhindert werden.

Wussten Sie, dass eine Dachbegrünung eine Klimaanlage ohne Strom ist? Und dass sie Ihre darunter liegenden Räume im Sommer acht bis zehn Grad kühler macht und im Winter vor Kälte schützt?

Wusssten Sie, dass Dachbegrünung auch Feinstaub in Ihrer Umgebung in erheblichem Umfang bindet? Eine Dachbegrünung wandelt CO2 in Sauerstoff um trägt dadurch zur Luftverbesserung bei. 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen, von Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen auf dem gesamten Stadtgebiet Wesel. Dies gilt für Wohn- und Gewerbebauten, sowohl bei Neubauten als auch bei der Ausstattung bereits vorhandener Dächer und Fassaden, versiegelter Flächen und Nebenanlagen. Zu den Nebenanlagen zählen z.B. auch Garagen oder Schuppen. 

Es werden nur freiwillige Maßnahmen zur Begrünung von Fassaden, Dächern und Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen gefördert. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in funktionsfähigem Zustand gehalten werden. 

Förderfähige Maßnahmen an Flachdächern und Dächern mit einer Neigung bis zu 15°:

  • Aufbau der Vegetationstragschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzflies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat (Substratschicht mind. 8 cm)
  • Ansaat und Pflanzen    
  • Niederschlagswasser aus Dachbegrünungen ist der Versickerung zuzuführen, wenn die Bodenverhältnisse dies zulassen. 
  • Förderfähige Maßnahmen an Gebäudefassaden sowohl mit Kletter- und Rankpflanzen als auch mit vertikalen Begrünungsmodulen:
  • vorbereitende Maßnahmen (z. B. Entsiegelung)
  • die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch
  • Rankhilfen, Fassadenbegrünungssysteme und 
  • Pergolen
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen an versiegelten Freiflächen (Mindestgröße 10m²):

  • Material- und Baukosten zur Entsiegelung von Freiflächen (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) und Herstellung einer Vegetationsfläche bzw. einer Teilversiegelung (max. 20 %) z.B. mit Rasengittersteinen
  • Fachgerechte Entsorgung der entfernten Materialien
  • Begrünung der entsiegelten Fläche mit heimischen Pflanzen oder Saatgut bzw. Herstellung einer wasserdurchlässigen Teilfläche

Förderverfahren - wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahme kann durch eine Fachfirma oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei einer Durchführung in Eigenleistung werden nur die Materialkosten für die Förderung berücksichtigt. 

Basis für die Antragstellung ist ein Kostenvoranschlag, der zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Antragsformular und den notwendigen Anlagen (Lageplan, Kurzbeschreibung der Maßnahme und ggf. Nachweis der Eigentumsverhältnisse) eingereicht wird.

Es ergeht zunächst ein Vorbescheid, in dem die Höhe des voraussichtlichen Zuschusses beziffert wird. Die Bewilligung verfällt nach einer 8-monatigen Frist (ab Datum des Bewilligungsbescheides), wenn die Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahme nicht umgesetzt worden ist. 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach vollständiger Ausführung der Arbeiten und gegen Vorlage der tatsächlich entstandenen Kosten (Originalrechnung). Zusammen mit der Endabrechnung muss der Antragsteller zudem eine Fotodokumentation des Ausgangs- und des Endzustandes der Dach- oder Fassadenfläche einreichen. 

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