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Denkmal - Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Sind für den Erhalt eines Denkmals Baumaßnahmen erforderlich, können diese steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist , das das Denkmal in der Denkmalliste eingetragen ist und eine denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine bereits erteilte Baugenehmigung vorliegt.  Die Baumaßnahme muss abgeschlossen sein, dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen. Sie kann aber auch dem Erhalt des geschützten Erscheinungsbildes dienen.

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen (DSchG NRW)

§§ 7i, 10f,11b Einkommensteuergesetz (EStG)

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Aufstellung aller durchgeführten Arbeiten incl. Fotomaterial
  • sämtliche Originalrechnungen. 

Gebühren

Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 08. August 2023 werden die Gebühren durch die Tarifstelle 1.1 (Allgemeine Angelegenheiten) erhoben:

1.1.2

Bescheinigungen, Zweitschriften

Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift

Gebühr: 20€ - 100€

 

Bearbeitungszeit

Je nach Größe des Projekts

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email als PDF an bauordnung@wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.