Sind für den Erhalt eines Denkmals Baumaßnahmen erforderlich, können diese steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist , das das Denkmal in der Denkmalliste eingetragen ist und eine denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine bereits erteilte Baugenehmigung vorliegt. Die Baumaßnahme muss abgeschlossen sein, dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen. Sie kann aber auch dem Erhalt des geschützten Erscheinungsbildes dienen.
Rechtliche Grundlagen
§ 36 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen (DSchG NRW)
§§ 7i, 10f,11b Einkommensteuergesetz (EStG)
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aufstellung aller durchgeführten Arbeiten incl. Fotomaterial
- sämtliche Originalrechnungen.
Gebühren
Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 08. August 2023 werden die Gebühren durch die Tarifstelle 1.1 (Allgemeine Angelegenheiten) erhoben:
1.1.2
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr: 20€ - 100€
Bearbeitungszeit
Je nach Größe des Projekts