Gemäß der §§ 9, 13, 15 und 20 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) sind alle Arbeiten an einem Bau-, Boden-, Garten- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnispflicht schließt Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmälern ein. Sie gilt sowohl bei Abbruch, Modernisierung oder Nutzungsänderung eines Denkmals. Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist ein Bauantrag zu stellen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird mit der Baugenehmigung erteilt.
Unterlagen
Beschreibung von Schäden in Wort und Bild unter Beifügung von Bestandsplänen (Ansichten, Schnitte, Grundrisse).
Beschreibung der geplanten Veränderungen inclusive der Anfertigung von Bauzeichnungen (Ansichten, Schnitte, Grundrisse) und Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme für den Erhalt des Denkmals
Gebühren
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und allgemeine Beratungen fallen in der Regel keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Je nach Größe des Projekts
Responsibility
E-Mail: denkmal@wesel.de
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