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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX). Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können bei der Arbeitsagentur beantragen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden.

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist für Sie da, wenn Sie 

  •  als behinderter/gleichgestellter Mensch Probleme im Arbeitsleben haben
  •  als Arbeitgeber Probleme bei der Beschäftigung behinderter/gleichgestellter  Menschen haben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und zwar für

  • die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
  • die Durchführung des ordentlichen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX

Ziel ist es

schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren.

Die Unterstützung und Beratung ist vertraulich und kostenlos!

Sie brauchen durch die Kontaktaufnahme mit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben keine Nachteile zu befürchten. Die Beschäftigten der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben unterliegen der Schweigepflicht.

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Ansprechpartner für

  • schwerbehinderte Menschen
  • einer Schwerbehinderung gleichgestellte Menschen
  • Personen, die einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften gestellt haben
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebs- und Personalräte
  • Arbeitgeber

Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben:

Eingliederung von behinderten Menschen in Arbeit und Beruf
  • Auskunft und Beratung über Art, Umfang und Leistungsträger
  • Unterstützung bei der Antragstellung
Arbeitsplatz
Persönliche Hilfen
  • Beratung über einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz und die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Besuche am Arbeitsplatz von behinderten/gleichgestellten Menschen
  • Unterstützung bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten zwischen behinderten Menschen, Arbeitgebern und Arbeitskollegen
Finanzielle Hilfen

Unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Zuschüssen oder Darlehn

  • für die behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen (Anpassung von Arbeitsräumen, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräten an die speziellen Bedürfnisse des behinderten Menschen)
  • für einen außergewöhnlichen Betreuungsaufwand
Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes
  • finanzielle Hilfen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis
  • finanzielle Hilfen für die Anschaffung eines KfZ bzw. einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung

Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  •  Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
  • finanzielle Hilfen (zinslose Darlehn) zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
  • Sachverhaltsermittlungen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung

Sprechzeiten

  Zeiten
Montag - Freitag 08:30 - bis 10:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

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