Gesetzliche Grundlagen
Zum 1.1.2004 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, aktiv auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken. § 13 des BGG NRW bestimmt, dass die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung und die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen ist. Näheres hierzu wurde in der Hauptsatzung der Stadt Wesel geregelt.
Ansprechpartner und Aufgabenbereiche:
Büro Fachbereichsleitung Soziales, Integration und Wohnen: Frau Kemper
- Federführung der Arbeitsgruppe
- Sichtung von Informationen, Vorlagen und Unterlagen
- Kontakt zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Team Bauleit- und Verkehrsplanung
- Planung von örtlichen Konzepten
- Vorentwurfsplanung von Straßen und Verkehrsräumen
- Behindertengerechte Planung von Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Bahnsteigen, Buscaps,
- Gehwegen und Stellplätzen
Team Verkehrsangelegenheiten: Frau Franken
- Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Einrichtung von Behindertenparkplätzen
- Ausstellung von Parkerleichterungen für außergewöhnlich Gehbehinderte
- Mitwirkung bei der Einrichtung von Bushaltestellen, Lichtsignalanlagen und der Ausbauplanung von Straßen und Querungshilfen
Team Technischer Gebäudeservice: Herr Hitschfel
- Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der Bauunterhaltung für städtische Gebäude
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Neu-, An- und Umbaumaßnahmen von städtischen Gebäuden
- Pflege vorhandener, barrierefrei gestalteter baulicher Anlagen
ASG Wesel Straßenunterhaltung: Herr Rusch
- Barrierefreie Flächengestaltung an neuralgischen Punkten, Umrüstung von Lichtsignalanlagen
- Herstellung barrierefreier Bushaltestellen, Bordsteinabsenkungen und Rollstuhlrampen an Treppenanlagen
- Ausweisung von Behindertenstellplätzen mittels Markierungen und Beschilderungen
- Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der Straßenunterhaltung