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Sperrzeit

Die Sperrzeit ist die Zeit, in der sich kein Gast in den Räumen einer Gast- oder Vergnügungsstätte aufhalten darf.

Übersicht über die Sperrzeiten

Gast- oder Vergnügungsstätte Sperrzeit
Schank- und Speisewirtschaften 05:00 - 06:00 Uhr
Außengastronomie
von Schank- und Speisewirtschaften
24:00 - 06:00 Uhr
Spielhallen 01:00 - 06:00 Uhr

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietes und/oder zum Schutz der Nachbarschaft kann die Sperrzeit unter Umständen bis auf 22.00 Uhr vorverlegt werden.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder Veranstaltungen auf Antrag verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Diese Regelung kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

Feiertagsgesetz NW

Neben den vorgenannten Sperrzeitregelungen ist das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) zu beachten.

Feiertag / Wochentag Untersagte Tätigkeit Zeiten
Stille Feiertage
(Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag)
Musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art einschließlich Tanz in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb 05:00 - 18:00 Uhr
Karfreitag Musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art einschließlich Tanz in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb Ab Mitternacht bis zum nächsten Tag (Karsamstag) 06:00 Uhr
Gründonnerstag
(Tag vor Karfreitag)
Öffentlicher Tanz (z.B. Diskotheken) Ab 18:00 Uhr

Ein eventueller Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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