Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Zugang.
Die gewerbliche Tätigkeit ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Wesel ist die zuständige Behörde die Gewerbestelle der Stadt Wesel.
Aufgaben der Gewerbestelle
- die Bestätigung der Gewerbean- / -ab- / -ummeldungen
- die Führung eines Gewerberegisters
- die Schwarzarbeitsbekämpfung
- die Festsetzung vom Märkten
- allgemeine Gaststättenangelegenheiten
- das Glücksspielrecht
- das Sonn- und Feiertagsrecht
- die Preisangabeverordnung
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Gewerbestelle.
Contact
E-Mail: gewerbe@wesel.de
Phone: 02 81 / 2 03 23 22
E-Mail: gewerbe@wesel.de
Phone: 02 81 / 2 03 26 46
E-Mail: gewerbe@wesel.de