Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020 in der bereinigten Fassung vom 17. April (CoronaSchVO)
Die neue Coronaschutzverordnung regelt die Umsetzung der Maßnahmen, die Bund und Länder am 15. April gemeinsam vereinbart haben. Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen, die ab dem 20. April gelten. So dürfen beispielsweise Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte und Bau-, Gartenbau und vergleichbare Fachmärkte öffnen. Aber auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder können geöffnet werden. Überall ist weiterhin Abstand und Schutz zu gewährleisten.
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet Wesel vom 15.03.2020 sowie zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 16.03.2020 und 18.03.2020 zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnah
Gem. §§ 16, 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i. V. m. §§ 2 und 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz –ZVO-IfSG – NRW ergeht zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen und in Umsetzung der aufsichtlichen Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 01.04.2020 folgende Allgemeinverfügung:
Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zu den Deichschauen 2020
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit Schreiben vom 07.04.2020 mit, dass die Deichschauen 2020 im Regierungsbezirk Düsseldorf zunächst ausgesetzt werden.
Allgemeinverfügung der Stadt Wesel zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
Allgemeinverfügung der Stadt Wesel zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe, für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)
Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Wesel
gem. §§ 16, 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i. V. m. §§ 2 und 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz –ZVO-IfSG – NRW wird zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus Infektionen folgende Allgemeinverfügung angeordnet:
Offenlegung der Bodenrichtwerte 2020
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat die Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen. Interessierte können die Bodenrichtwertnachweise im Rathaus Wesel und unter www.borisplus.nrw.de einsehen.
Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Wesel
gem. §§ 16, 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i. V. m. §§ 2 und 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz –ZVO-IfSG – NRW wird zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus Infektionen folgende Allgemeinverfügung angeordnet:
Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet Wesel
Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet Wesel gem. §§ 16, 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i.V.m. §§ 2 und 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz –ZVO-IfSG – NRW wird zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus Infektionen folgende Allgemeinverfügung angeordnet
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 02.11.2020
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 02.11.2020 zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Festlegung des Bereichs, in denen eine zusätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung