Schriftliche Auskunft über den Abrechnungszustand von Erschließungsbeiträgen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbau sowie von Straßenbaubeiträgen und Kanalanschlussbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
Möchten Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen, kann es sinnvoll sein, sich vorher eine schriftliche Auskunft über den Abrechnungszustand der oben genannten Beiträge einzuholen.
Responsibility
Phone: 02 81 / 2 03 27 87
E-Mail: steuernundabgaben@wesel.de