Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 13. November 2003 einen Grundsatzbeschluss zum Thema “Bodenmanagement bei der Stadt Wesel” gefasst.
Inhalt dieses Ratsbeschlusses ist die kontinuierliche Bereitstellung von Wohnbauland und Gewerbeflächen. Dies wird durch Anwendung eines kooperativen Verfahrens, das auf vorheriges Einvernehmen mit betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Investoren gerichtet ist, sichergestellt.
Dabei sollen alle bodenrechtlichen Instrumente des Baugesetzbuches (BauGB) und sämtliche zivilrechtlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ausgeschöpft werden. Die Auswahl des jeweiligen Verfahrens erfolgt baugebietsbezogen und unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlichkeit, zügige Umsetzbarkeit und städtebauliche Begründung. In allen Fällen wird eine städtebauliche Kalkulation durchgeführt. Die Baulandentwicklung ist von einer vorherigen einvernehmlichen Regelung mit den betroffenen Grundstückseigentümern / Investoren abhängig. Soweit mit diesen kein Einvernehmen über das jeweilige Handlungskonzept zu erzielen ist, werden die Grundstücke so weit wie möglich aus der weiteren Planung ausgeklammert. Ist dieses nicht möglich, soll die Entwicklung des Gebietes insgesamt aufgegeben werden.
Das Bodenmanagement soll neben einer kontinuierlichen Bereitstellung von Wohn- und Gewerbebauland auch zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führen. Insoweit sollen sämtliche Kosten der Baulanderschließung durch die Grundstückseigentümer bzw. Investoren getragen werden. Ferner sollen verstärkt städtebauliche Aspekte Berücksichtigung finden.
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