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Bauantrag stellen

Die Errichtung (Neubau), Änderung (An- und Umbau), Nutzungsänderung, Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage bedarf im Normalfall einer Baugenehmigung, wobei vorher auch ein Antrag auf Vorbescheid, eine sogenannte Bauvoranfrage gestellt werden kann.

Der erteilte Vorbescheid ist ein vorweg genommener Teil der Baugenehmigung und hat rechtliche Bindungswirkung bei der späteren Bearbeitung des Bauantrags. Einzelfragen bzw. Probleme planungs-, bauordnungs- , wasser- oder landschaftsrechtlicher Natur können hier geklärt werden. 

Wofür benötige ich keine Baugenehmigung?

Keiner Baugenehmigung bedürfen die in §62 BauO NRW 2018 genannten verfahrensfreien Vorhaben (z.B. Gartenhäuser für Gartengeräte bis 75m³ Brutto-Rauminhalt mit 3m Grenzabstand, sowie eine Garage/Carport mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30m², soweit sich dieses Vorhaben nicht im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß §35 BauGB befindet).  Es handelt sich insbesondere um kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen.

Trotz Genehmigungsfreiheit sind beispielsweise Festsetzungen innerhalb eines Bebauungsplans, Belange des Denkmalschutzes, sowie bestehende Vorschriften und Gesetze (BauO NRW 2018)  zu beachten, gegebenenfalls ist ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung zu stellen.

Wer stellt den Bauantrag?

Nicht die Bauherrschaft selbst bereitet den Bauantrag vor. Dafür benötigt man einen Fachmann, der bauvorlagenberechtigt ist (§67 BauO NRW 2018). Bei größeren Bauvorhaben wie z.B. beim Hausbau, Anbauten oder bei Modernisierungen ist dies meistens ein Architekt/eine Architektin oder ein Bauingenieur/eine Bauingenieurin. Bei kleineren Bauvorhaben kann auch ein Handwerksmeister die Antragsunterlagen ausfüllen. Der Bauvorlagenberechtigte übernimmt mit seiner Unterschrift die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauherr muss zusätzlich zum Verfasser den Antrag unterschreiben, womit beide zu offiziellen Antragstellern werden.  

Benötigte Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen gehören in 3-facher Ausführung zu einem vollständigen Bauantrag:

Bauantragsformular für Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Wohnungsbau und kleine Sonderbauten)

oder Bauantragsformular für Bauvorhaben im generellen Genehmigungsverfahren (große Sonderbauten)

oder Bauantragsformular für Werbeanlagen

oder Antragsformular der Anzeige zur Beseitigung von Anlagen

Bauantragsformular für Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren

oder Bauantragsformular für Bauvorhaben im generellen Genehmigungsverfahren (Hier ist dann "Antrag auf Vorbescheid" anzukreuzen)

Benötigte Bauvorlagen

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung erklärt das Bauvorhaben in technischen Einzelheiten. Der Vordruck ist bei allen Bauanträgen für die Errichtung oder Änderung  baulicher Anlagen beizufügen.

Zusätzliche Unterlagen für gewerbliche Bauvorhaben

Brandschutzkonzept (§9 BauPrüfVO NRW)

Das Brandschutzkonzept muss in Verbindung mit einem Bauantrag für einen großen Sonderbau gemäß §68 BauO NRW 2018 von einem/einer staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen erstellt werden.

Der Bauantrag für den kleinen Sonderbau muss die erforderlichen Aussagen eines Sachkundigen (z.Bsp. eines Architekten/einer Architektin) zum Brandschutz enthalten oder es ist ein Brandschutzkonzept (§9 BauPrüfVO NRW) vorzulegen. In bestimmten Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde auch verlangen, dass dieses Brandschutzkonzept von einem/einer staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen erstellt wird.

Betriebsbeschreibung

Bauanträgen gewerblicher bzw. land- und forstwirtschaftlicher Bauvorhaben sind sogenannte Betriebsbeschreibungen beizufügen. Dies gilt auch bei Nutzungsänderungen selbst dann, wenn keine bauliche Änderung der Anlage erfolgte. 

Sonstige Unterlagen 

  • Nachweis Bauvorlageberechtigung (§67 BauO NRW) 
  • Nachweis des Brutto-Rauminhaltes gem. DIN 277 (§6 BauPrüfVO NRW)
  • Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungskosten (§6 BauPrüfVO NRW)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • rechnerischer Stellplatznachweis
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Geschossigkeit
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Bautechnische Nachweise (Je nach Objekt: Standsicherheitsnachweis, Schall- und Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept oder Sachverständigenbescheinigung)
  • Artenschutzerklärung
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik (Land NRW)
  • Gutachten
  • gegebenenfalls begründeter Befreiungsantrag
  • begründeter Abweichungsantrag unter Darstellung von Kompensationsmaßnahmen

Amtlicher Lageplan/Flurkarte (3-fach)

Bauzeichnungen (3-fach) nach DIN 1356-1 "Bauzeichnungen"

Evtl. zusätzliche Forderungen

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast
  • Abweichungsantrag mit Begründung (§69 BauO NRW 2018)
  • Befreiungsantrag von den Festsetzungen eines B-Planes mit Begründung (§69 BauO NRW 2018)
  • Bodengutachten 
  • Nachbarzustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, auch auf allen Planvorlagen (§72 BauO NRW 2018)
  • Nachweis Dachgeschoss Belichtung/Belüftung lichte Höhe (§46 BauO NRW 2018)
  • Schallgutachten
  • Standsicherheitsnachweis

 

Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen

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Hinweis zu den Formularen:

Sie können das jeweils benötigte Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email als PDF an bauordnung@wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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