Content

Sorgeerklärung Beurkundung

Termin vereinbaren!

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin für die Beurkundung. Bei der Terminvereinbarung kann auch abgeklärt werden, ob und welche weiteren Unterlagen mitzubringen sind. 

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Katalog der beim Jugendamt möglichen Beurkundungen findet sich Im § 59 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII).

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Weitere Unterlagen im Einzelfall.

Es entstehen keine Gebühren.

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweis: Beurkundungen können auch bei der jeweiligen Kreisverwaltung vorgenommen werden.

Responsibility