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Briefwahlunterlagen online beantragen

Wichtiger Hinweis:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab der zweiten Februarwoche 2025 versendet werden können, da erst nach dem bis Ende Januar gesetzlich terminierten Vorschlags- und Aufstellungsverfahren die Stimmzettel durch den Druckdienstleister gedruckt werden. Sobald diese der Gemeinde vorliegen, können Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versendet werden! Eine Zusendung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich.  

Über das Online-Formular können Sie bis zum 19. Februar 2025, 14:00 Uhr, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellen. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

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