Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt.
Gewählt werden an diesem Tag in der Stadt Wesel die direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder.
Wahlberechtigung zur Integrationsratswahl
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
- auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerber sind.
Stimmbezirkseinteilung
Weiter unten steht Ihnen unter dem Punkt "Links" eine Karte mit der aktuellen Stimmbezirkseinteilung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht Ihnen dort die Liste mit der Einteilung der Straßen der Stadt Wesel zu den Stimmbezirken in zwei unterschiedlichen Sortierungen zur Verfügung (nach Straßen und nach Stimmbezirken).
Die aktuelle Stimmbezirkseinteilung können Sie sich bereits über das Geoportal ansehen. Über den unten angegebenen Link gelangen Sie auf das Geoportal der Stadt Wesel. Es wird Ihnen dann direkt die Stimmbezirkseinteilung zur Integrationsratswahl angezeigt.
Hier gelangen Sie zum Geoportal.
Links
- Bekanntmachung Wahlergebnisse 13.09.2020 (121.28 KB)
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