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Antragsverfahren für Veranstalter

Förderung

Die Stadt Wesel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt einen Zuschuss zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die folgenden Förderbereiche sind:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Internationale Jugendarbeit
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Jugendgruppenleiter*innen

Zuwendungsempfänger sind die nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten freien Träger der  Jugendhilfe sowie Jugendgruppen und Initiativen, die die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz erfüllen.

Verfahren

Die Träger beantragen bis spätestens 31. März jeden Jahres die Förderung ihrer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit über den unten stehenden Link. Im Anschluss wird der ANtrag unterschrieben an jugendfoerderung@wesel.de gesendet. Anträge, die nach dieser Frist beim Fachbereich Jugend eingehend, können nur in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen der noch verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt werden.

Die Antragsteller erhalten über die Höhe des Stadtzuschusses einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Nach Eingang der rechtsverbindlichen Erklärung, dass die Bedingungen des Bewilligungsbescheides akzeptiert werden, erfolgt die Auszahlung von 80 % des bewilligten Zuschusses sowie ggf. des Verwaltungskostenzuschusses. Der restliche Förderbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Über die Verwendung der Maßnahmenzuschüsse hat der Empfänger einen Verwendungsnachweis über den unten stehenden Link einzureichen. Dem Verwendungsnachweis sind im Einzelnen beizufügen:

  • Teilnahmeliste gem. Vordruck (Unterschriften der Teilnehmenden nur bei Tagesveranstaltungen)
  • Programm (mit zeitlicher Darstellung)

Der Verwendungsnachweis ist bis sechs Wochen nach Maßnahmenschluss, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Jahres vorzulegen.

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