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Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Die Gemeindeordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Dies sind zum Beispiel Entscheidungen über:

  • Verkehrsangelegenheiten
  • Erholungs-, Freizeit-, Sportangelegenheiten
  • Wohnungsbauangelegenheiten
  • Schul- und Umweltangelegenheiten

Die Bürgerschaft beschließt hierbei an der Stelle des Rates - jedoch nur für solche Angelegenheiten, die sonst auch vom Rat entschieden worden wären. Für den Erfolg eines Bürgerentscheides ist die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein zulässiges Bürgerbegehren, also ein Antrag der Bürgerinnen und Bürger an den Rat, eine Abstimmung durch einen Bürgerentscheid zuzulassen. Ein Bürgerbegehren in der Stadt Wesel muss von mindestens 6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterschrieben sein.

Nähere Informationen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerbegehrens / Bürgerentscheids erteilt das Wahlbüro der Stadt Wesel.

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