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Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

In Nordrhein-Westfalen ist seit März 2002 die Möglichkeit der Volksinitiative eröffnet worden. Mit diesem Instrument der direkten Demokratie können die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger den Landtag zwingen, sich mit einer bestimmten Fragestellung oder einem Gesetzesvorschlag zu befassen. Der Landtag bleibt jedoch dabei in seiner Entscheidung frei.

Zu einer wirksamen Volksinitiative bedarf es der Unterzeichnung von 0,5 Prozent der Stimmberechtigten, das sind etwa 66.000 Unterschriften landesweit. Kommt die erforderliche Anzahl an Unterschriften zusammen, so muss sich der Landtag mit dem in der Volksinitiative angegebenen Gegenstand der politischen Willensbildung befassen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (folgender Link):

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