Es können nur Urkunden beim Standesamt Wesel angefordert werden von Ereignissen, die in Wesel beurkundet wurden, z.B. die Geburt eines Kindes oder eine Eheschließung.
Wie erhält man eine Urkunde?
Urkundenanforderung übers Internet
Die Urkunden können über ein elektronisches Anforderungsformular im Urkundenportal angefordert werden. Bitte zuerst das leere Kästchen für die Datenschutzerklärung anklicken. Anschließens mit "Weiter" bestätigen.
Urkundenanforderung per Brief
Die Urkunden können per Brief angefordert werden. Bei der Urkundenanforderung müssen vollständige Daten, sowie der Verwendungszweck der Urkunde angegeben werden. In diesem Fall muss eine Ablichtung vom Personalausweis oder vom Reisepass mit beigelegt werden.
Gebühr
Bei Ausstellung der Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 15 € an. Für jede weitere Ausstellung derselben Urkunde 7,50 €.
Bei Anforderung per Brief kann die Gebühr in bar oder per Verrechnungsscheck beifügt werden.
Anschrift für schriftliche Urkundenanforderung
Standesamt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Wer kann eine Urkunde bekommen?
Die Erteilung von Personenstandsurkunden bzw. Auskünfte aus Registereinträgen nach § 62 des Personenstandsgesetzes kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch einen Schuldtitel) oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Eine Ausnahme gibt es: Das berechtigte Interesse kann auch glaubhaft gemacht werden bzw. es gibt die erleichterte Benutzung, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
Das Standesamt Wesel stellt folgende Urkunden aus:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
- internationale Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister
- internationale Sterbeurkunden
Links
Kontakt
Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon | 02 81 / 2 03 27 60 |
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Telefax | 02 81 / 20 34 97 60 |
standesamt@wesel.de |