Content

Parkerlaubnis für Schwerbehinderte

Es wird eine Parkberechtigung für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde erteilt. Der Parkausweis ermöglicht die Benutzung der speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze. Die Ausnahmegenehmigung gilt in Deutschland und wird auch in anderen europäischen Ländern anerkannt. Der Ausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Ein formloser Antrag kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine entsprechend bevollmächtigte Person eingereicht werden.

Antragsunterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährige: Ausweis/Pass der Sorgeberechtigten
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl"
  • ein Passfoto
  • ggf. Vollmacht

Es gibt auch die Möglichkeit, eine vorläufige Parkerlaubnis für Schwerbehinderte auszustellen, wenn beim Kreis Wesel - Fachbereich Soziales - ein Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den o.a. Merkmalen gestellt wurde. In diesem Fall wird ein Nachweis über diese Antragstellung und ein ärztliches Attest über das nicht nur vorübergehende Vorliegen der entsprechenden Behinderungen benötigt. Natürlich wird auch für die Ausstellung der vorläufigen Parkerlaubnis ein Passfoto benötigt.

Kontakt

Team Bürgerdienste/Standesamt
Telefon 02 81 / 2 03 26 00
Telefax 02 81 / 20 34 97 40
E-Mail buergerservice@wesel.de