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Reisepass

Grundsätzlich kann jeder Deutsche unabhängig von seinem Alter einen Reisepass erhalten. Falls der Reisepass für Minderjährige benötigt wird, muss eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder des Vormundes vorliegen. Deren Personalausweise oder Pässe müssen ebenfalls vorgelegt werden. Ist die Ehe der Eltern geschieden und hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so benötigen Sie zusätzlich zu dem Einverständnis und dem Personalausweis/Reisepass, den Sorgerechtsbeschluss; besteht eine Vormundschaft, wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. vier Wochen, Sie werden von uns informiert, wenn der Reisepass hier eingegangen ist. Sie müssen Ihren alten Reisepass vorlegen, wenn wir Ihnen den neuen Reisepass aushändigen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den alten Pass zurück. Wurde Ihnen bei der Antragstellung ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, müssen Sie diesen mitbringen.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt. Die Notwendigkeit des vorläufigen Reisepasses ist vom Antragsteller zu belegen (z.B. Reiseunterlagen, Flugticket). Vor Beantragung sollte auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden, ob das entsprechende Reiseland einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.

Die Passbehörde entscheidet anschließend, ob die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses begründet ist. Der vorläufige Reisepass wird durch die Passbehörde sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Ein "normaler" Reisepass verfügt über 32 Seiten. Es besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten 48-Seiten-Pass zu beantragen. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • alter Reisepass
  • ggf. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein oder Geburtsurkunde
  • ein Passfoto aus neuester Zeit und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung (Fotostudios sind über die Anforderungen an das Passfoto informiert)
  • der Antragsteller muss persönlich erscheinen

Gebühren

Ausstellung von Reisepässen
Art Gebühr
Antragsteller über 24 Jahren   70,00€
Antragsteller über 24 Jahren
(48-Seiten-Reisepass)
  82,00€
Antragsteller über 24 Jahren
(Express-Reisepass)
102,00€
vorläufiger Reisepass   26,00€

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (ggf. Sorgerechtsnachweis)
  • Ausweise der Eltern (die Eltern müssen grundsätzlich mit vorsprechen)

Formulare

 

Links

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon 02 81 / 2 03 26 00
Telefax 02 81 / 20 34 97 40
E-Mail buergerservice@wesel.de