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Personalausweis

In Deutschland besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres die Ausweispflicht. Ein Personalausweis kann jedoch auch schon vorher ausgestellt werden, da Kinderreisepässe maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig sind. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre. Bei Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich. Die Ausstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. zwei bis vier Wochen.

Der Personalausweis auf einen Blick

  • Scheckkartenformat
  • Chip zur Aufnahme biometrischer Daten
  • Online-Ausweisfunktion (electronic Identity = eID) für Internet und Automaten
  • digitales, biometrietaugliches Passfoto
  • optional: elektronische Signatur
  • Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip

Die Ausweiskarte kann als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Eine Umtauschpflicht Ihres bisherigen Ausweises vor dem Ablauf der Gültigkeit besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesinnenministerium im Personalausweisportal.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • alter Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • ggf. Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (aus neuester Zeit und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung, Ausnahmen hiervon sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig)

bei Kindern unter 16 Jahre:

  • alter Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung, Ausnahmen hiervon sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig)
  • spezielle schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unten)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
  • persönliches Erscheinen des Kindes

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten, er kann nicht verlängert werden. Gleichzeitig kann der endgültige Personalausweis mit beantragt werden.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • alter Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • ggf. Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (aus neuester Zeit und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung, Ausnahmen hiervon sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig)
  • persönliches Erscheinen

bei Kindern unter 16 Jahre:

  • alter Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (aus neuester Zeit und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung, Ausnahmen hiervon sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig)
  • spezielle schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unten)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
  • persönliches Erscheinen

Diebstahl/Verlust

Bei Diebstahl oder Verlust können Sie sich gerne an den Bürgerservice wenden und die eID-Funktion sperren lassen. Die Sperrung ist auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 möglich. Diese Möglichkeit sollte außerhalb unserer Sprechzeiten dringend in Anspruch genommen werden.

In beiden Fällen werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort (erhielten Sie nach der Neubeantragung postalisch mit dem PIN-Brief) gefragt. Da nur Sie das Sperrkennwort kennen, ist die Sperrung durch Dritte ausgeschlossen.

Nähere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen
ArtGebühr
Vorläufiger Personalausweis
(maximal drei Monate gültig)
10,00€
Antragsteller unter 24 Jahren
(sechs Jahre gültig)
22,80€
Antragsteller über 24 Jahren
(zehn Jahre gültig)
37,00€
Formulare

 

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon02 81 / 2 03 26 00
Telefax02 81 / 20 34 97 40
E-Mailbuergerservice@wesel.de