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Fachverband deutscher Musikschulen

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Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen 

Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule.

Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung.

In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kultur-kreisen zusammen und lernen voneinander. Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grund-lage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.

Bestimmten Zielgruppen wendet sich die Musikschule z.T. mit speziellen Angeboten zu, z.B. Erwachsenen, Menschen mit Behinderung, Mitbürgern mit Migrationshintergrund, sozial Benachteiligten. Sie kommt unter-schiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen entgegen. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationsbereitschaft mit anderen Einrichtungen am Ort schafft sie für ihre Schüler Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.

Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laien-musikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung. Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf.
Er ist zugangsoffen, dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit, und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.

Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülern, Eltern und Musikschule den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen. Die Elementarstufe/Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit.

Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.