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Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis im Sport

Ohne ehrenamtliches Engagement ist eine erfolgreiche Jugendarbeit im Sport nicht denkbar. Eine große Anzahl von Betreuerinnen und Betreuern, Eltern und Großeltern gewährleisten Tag für Tag in den Vereinen bei Trainingseinheiten, Spielen und Wettkämpfen, bei Fahrdiensten, Verköstigung und in Fortbildungen einen unschätzbaren Beitrag für ein attraktives Sportangebot an die Jugend in unserer Stadt.

Der Sportverein wird dank dieses ehrenamtlichen Engagements für die Kinder und Jugendlichen zu einem wichtigen Ort der sozialen Entwicklung und für manche so zu einer zweiten Heimat. Die Betreuerinnen und Betreuer sind wichtige Ansprechpartner und Bezugspersonen, die einen bedeutenden Anteil an der Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen haben. 

Eine solch enge soziale Bindung birgt jedoch auch Gefahren. Sexualisierte Gewalt findet sich leider in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen sozialen Strukturen – so auch im Sport. Dies haben auch die großen Sportorganisationen und Dachverbände erkannt. Die deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund hat dazu die Präventionskampagne  „Sexualisierte Gewalt im Sport“ ins Leben gerufen, um alle Protagonisten im Sport für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. 

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Neufassung des § 72a SGB VIII, die Kinder und Jugendlichen besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu schützen. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind. 

Dies erreichen die Vereine nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dadurch, dass sie sich von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.

Betroffen sind dabei diejenigen neben- und ehrenamtlich Beschäftigten, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder in einem vergleichbaren Kontakt zu ihnen stehen. Die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss, entscheidet der Verein selbst anhand von Kriterien wie Art, Intensität und Dauer des Kontakts.

Um die gesetzlichen Vorgaben auf lokaler Ebene umzusetzen, wird die Stadt Wesel mit den einzelnen Trägern der Jugendarbeit (also auch den Sportvereinen) eine kreisweit abgestimmte Vereinbarung abschließen. Die Vereine wurden dazu bereits einzeln angeschrieben. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist künftig Voraussetzung für die Inanspruchnahme städtischer Leistungen, die mittelbar oder unmittelbar auch der Jugendarbeit zugutekommen.

Sicher kann die Forderung eines erweiterten Führungszeugnisses für Diskussionen und Nachfragen in den Vereinen sorgen. Diese neue gesetzliche Regelung sollte jedoch auch als ein wichtiger Baustein zum Schutze der Kinder- und Jugendlichen und auch der Betreuerinnen und Betreuer gesehen werden.

Nicht allein aus diesem Grunde empfiehlt die Stadt Wesel den Vereinen, die Vorlage eines Führungszeugnisses für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter vorzuschreiben, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Sicherlich sind kleinere Tätigkeiten ohne bedeutenden Kontakt zu Kindern und Jugendlichen wie Fahrdienste oder Hilfstätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen davon auszunehmen.

Eine einheitliche Regelung innerhalb des Vereins hilft interne Konflikte zu vermeiden.

Die im Gesetz genannten Kriterien lassen Spielraum für Interpretation. Die Stadt Wesel hat daher ein Merkblatt erarbeitet, das die Handhabung dieses Themas erleichtern soll. Sollten darüber hinaus noch Fragen entstehen, steht Ihnen die Sportverwaltung gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Frau Sophie Breuer, Tel. 0281/203-2395.

Ergänzende Hinweise zur Beantragung des Führungszeugnisses

Für die Beantragung des Führungszeugnisses sind zwei Dokumente erforderlich:

  • Ein Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses, durch die betreffende Übungsleiterin/ den Übungsleiter unterschrieben (s. Anlage)
  • Eine Bestätigung des Vereins, dass die betreffende Person ehrenamtlich für den Verein tätig ist und im Rahmen dieser Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigt. Mit dieser Bestätigung entfällt die Gebührenpflicht (s. Anlage)

Der Sportverein kann gesammelt alle Anträge auf Ausstellung des Führungszeugnisses an die örtliche Meldebehörde senden. Alle Anträge sind durch die betreffende Übungsleiterin/ den Übungsleiter jedoch selbst zu unterzeichnen.

Alle erforderlichen Dokumente finden sich in den Anlagen zum Herunterladen.

Online-Antrag

Seit dem 01.09.2014 können Sie ein Führungszeugnis auch über ein Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte einen der nachstehenden Links an: