Die Stadt Wesel verfügt, wie die Städte Dinslaken und Moers, als große kreisangehörige Stadt über eine eigene Einbürgerungsbehörde. Sie ist für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die ihren ersten Wohnsitz in Wesel haben. Der Kreis Wesel ist die zuständige Einbürgerungsbehörde für die anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangen, sofern Sie dauerhaft in Deutschland leben.
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen und die damit einzureichenden Unterlagen für die Einbürgerung einzelfallbezogen, daher empfehlen wir Ihnen per E-Mail oder per Telefon den Erstkontakt herzustellen.
Es ist auch möglich ein Termin zur Beratung zu vereinbaren.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.
In der Regel sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Unionsbürger bzw. unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
- seit fünf Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (unter bestimmten Voraussetzung kann diese Frist verkürzt werden)
Achtung: Duldungszeiten werden nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine erheblichen Vorstrafen
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Die Stadt Wesel verfügt, wie die Städte Dinslaken und Moers, als große kreisangehörige Stadt über eine eigene Einbürgerungsbehörde. Sie ist für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die ihren ersten Wohnsitz in Wesel haben. Der Kreis Wesel ist die zuständige Einbürgerungsbehörde für die anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.
Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie diesen Antrag selbst stellen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Die Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminabsprache erreichbar.
Hier können Sie Ihren Termin Online vereinbaren.
Gebührenrahmen
- 255,00 € pro antragsstellende Person
- 51,00 € für minderjährige mit einzubürgernde Kinder
Für die Rücknahme und Ablehnung des Antrages können weitere Gebühren anfallen.
Benötige Formulare
Responsibility
Phone: 02 81 / 2 03 23 99
E-Mail: team74@wesel.de