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Richtlinien zur Vergabe des Förderpreises „Integrationspreis der Stadt Wesel, gestiftet von der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe“

Ziel und Zweck des Preises

Ziel der Preisvergabe ist die Förderung eines gedeihlichen Miteinanders und gegenseitiger Akzeptanz aller Weseler Bürgerinnen und Bürger.

Durch den Förderpreis soll

  • die Bedeutung der Integration dokumentiert werden, 
  • das Bemühen um gleichberechtigtes und friedliches Miteinander in der Gesellschaft angemessen gewürdigt werden, 
  • das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch gegenseitige Akzeptanz und Toleranz die kulturelle Vielfalt als Bereicherung empfunden wird, 
  • die Arbeit vieler Einzelpersonen und Gruppen, unter teilweise schwierigen  Bedingungen geleistet, eine besondere Ehrung und Honorierung erfahren.

Ausstattung des Förderpreises

Der Förderpreis wird mit einem Betrag von 1.000,- € ausgestattet, der von der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe zur Verfügung gestellt wird. 

Auswahlkriterien und Preisübergabe

Vorschläge für potentielle Preisträger/innen sind grundsätzlich bis zur zweiten Sitzung eines jeden Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle des Integrationsrates zu richten.

Hierbei ist darauf zu achten, dass der/die Vorgeschlagene/en die Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben. Dem Antrag liegt eine Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei.

Der konkrete Einsendeschlusstermin wird jährlich vom Integrationsrat festgelegt.

Vorschlagsberechtigt sind alle Weseler Einwohner/innen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände oder sonstigen Einrichtungen. 

Vorgeschlagen und ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen, die sich in Wesel in besonderer Weise für gleichberechtigtes und friedliches Miteinander in der Gesellschaft einsetzen und so um die Integration verdient gemacht haben.

Die Mitglieder des Integrationsrates wählen aus den eingereichten Vorschlägen eines jeden Jahres einen Preisträger / eine Preisträgerin aus. 

Die Preisübergabe erfolgt in festlichem Rahmen durch den/die Bürgermeister/in und die/den Vorsitzende/n des Integrationsrates. 

Übergabeorte können wahlweise repräsentative Räume im Rathaus, mit dem/der Preisträger/in in Verbindung stehende oder andere geeignete Örtlichkeiten sein.

Zeitpunkt der Verleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Interkulturellen Tage statt. 

Der Integrationsrat kann mit Mehrheit einen davon abweichenden Übergabe-Zeitpunkt bestimmen. 

Die Veranstaltung wird durch den Integrationsrat in Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle organisiert.