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Dienstaufsichtsbeschwerde

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eines Beamten oder einer Beamtin beziehungsweise einer/eines Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.

Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen den Mitarbeitenden oder die Mitarbeitende ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.

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