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Schulgeldordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Wesel vom 16.12.2020

Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Änderung der Schulgeldordnung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Teilnahme am Unterricht der Schule wird nach Maßgabe dieser Schulgeldordnung ein Schulgeld erhoben. Das Schulgeld ist privatrechtliches Entgelt.

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§ 2 Höhe des Schulgeldes

  1. Das Schulgeld für Minderjährige und in der Ausbildung befindliche Personen bis zum 25. Lebensjahr beträgt jährlich:
     
     
      für Schüler aus Wesel für auswärtige Schüler
    Musikgarten /-karussell 265,-- € 265,-- €
    Musikalische Früherziehung 273,-- € 273,-- €
    Musikalische Grundausbildung 312,-- € 312,-- €
    Instrumentalunterricht:    
        in Gruppen ab 4 Schülern (45 Min.) 312,-- € 367,50 €
        in Gruppen mit    
        4 Schülern (60 Min.) 430,50 € 495,-- €
        3 Schülern (45 Min.) 430,50 € 495,-- €
        3 Schülern (60 Min.) 572,-- € 660,-- €
        2 Schülern (45 Min.) 478,-- € 551,-- €
        2 Schülern (60 Min.) 636,-- € 734,-- €
    Einzelunterricht (30 Min.) 602,-- € 696,-- €
    Einzelunterricht (30 Min. 2 x wöchentl.) 1.102,50 € 1.274,-- €
    Einzelunterricht (45 Min.) 853,-- € 985,-- €
    Einzelunterricht (60 Min.) 1.102,50 € 1.274,-- €
    Bandunterricht (60 Min.) 391,--€ 447,--€
    Sing- und Spielkreise, Orchester 72,-- € * 84,-- € *
    Theorie/Gehörbildung 188,-- € * 215,-- € *
    Ballett (45 Min.) 330,-- € 379,-- €
    Ballett (60 Min.) 415,-- € 477,-- €
    Musical 72,-- € * 84,-- € *
    Bildnerisches Gestalten (75 Min.) 250,-- € 288,-- €
    Mappenkurs (105 Min.) 491,-- € 566,-- €
    Materialbeitrag für Bildnerisches Gestalten
    und Mappenkurs

    75,-- €

    75,-- €
    Instrumentenleihgebühr 138,-- € 138,-- €
    * bei Belegung eines Hauptfaches kostenlose Sing-/ Spielkreise und Orchester  
  2. Das Schulgeld für Erwachsene beträgt für den      
     
      für Schüler aus Wesel für auswärtige Schüler
    Einzelunterricht 30 Min. 1.032,-- € 1.032,-- €
    Einzelunterricht 45 Min. 1.548,-- € 1.548,-- €
    Gruppenunterricht 45 Min. 1.548,-- € 1.548,-- €
  3. Das Entgelt für Projekt-/Gruppenunterricht wird entsprechend der Teilnehmerzahl und dem Aufwand kalkuliert und mindestens kostendeckend festgelegt.
  4. Es wird eine Materialkostenpauschale iHv 0,33 €/monatlich pro Schüler als privatrechtliche Entgeltvereinbarung erhoben.

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§ 3 Zahlungspflicht - Fälligkeit der Zahlung

  1. Zur Zahlung des Schulgeldes sind die Schüler, bei Minderjährigen zusätzlich deren Erziehungsberechtigte, verpflichtet. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
  2. Das Schulgeld wird zu Beginn eines jeden Schuljahres in Rechnung gestellt und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
  3. Die Zahlungspflicht bleibt auch bei Abwesenheit des Schülers vom Unterricht bestehen. Wird das Unterrichtsverhältnis ohne triftigen Grund vorzeitig aufgelöst, ist das Schulgeld bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres zu entrichten.
  4. Kommen ein Zahlungspflichtiger oder mehrere Zahlungspflichtige als Gesamtschuldner seiner/ihrer Zahlungspflicht auch nach Mahnung nicht nach, kann die Musik- und Kunstschule den oder die betreffende Schüler/in vom Unterricht ausschließen.
  5. Nach Rücksprache mit den Eltern können Schüler aus pädagogischen oder unterrichtstechnischen Gründen in andere Gruppen oder zum Einzelunterricht eingeteilt werden. Von diesem Zeitpunkt an ist das für diese Gruppe bzw. für den Einzelunterricht zu zahlende Schulgeld zu entrichten. Eine solche Entscheidung gilt als triftiger Grund im Sinne des Abs. 3.

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§ 4 Erstattungen, Ermäßigungen und Erlaß

  1. Zahlungspflichtige aus dem Stadtgebiet mit Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Leistungen gemäß dem SGB XII (Sozialhilfe) und Leistungen gemäß dem SGB II (Arbeitslosengeld II) sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
    1. auf das Schulgeld für ein Gruppenunterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 100% und
    2. auf alle weiteren Unterrichtsangebote eine Ermäßigung in Höhe von 50%.
      Anträge auf Erlass sind an die Musik- und Kunstschule der Stadt Wesel zu richten.
      Der Anspruch bzw. die Berechtigung ist quarteilsweise nachzuweisen.
  2. Auf das Schulgeld wird
    1. eine Geschwisterermäßigung gewährt, wenn mehrere Geschwister am Unterricht teilnehmen. Die Ermäßigung beträgt auf den Rechnungsbetrag
      für das 2. Kind 10 %
      für das 3. Kind 50 %
      ab dem 4. Kind 75 %
      Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alter der teilnehmenden Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind.
    2. Die unter Abs. 1 und Abs. 2 Punkt a aufgeführten Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
  3. Für Projektunterricht wird, da dieser mindestens kostendeckend sein muss, keine der im § 4 festgelegten Ermäßigungen gewährt.
  4. Auf Antrag können zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall weitere Befreiungen gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
  5. Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musik- und Kunstschule zu vertreten hat, im Einzelunterricht mehr als einmal, im Gruppenunterricht mehr als zweimal im Kalendervierteljahr aus und kann nicht nachgeholt oder vertretungsweise von einer Lehrkraft übernommen werden, so haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf anteilige Erstattung des Schulgeldes.
    Ferien und Feiertage sowie ein Tag Betriebsausflug bleiben von dieser Regelung unberücksichtigt.
  6. Für Zeiten einer gesetzlichen, durch Rechtsverordnung oder behördlich angeordneten Schließung der Räumlichkeiten oder angeordneten Personenreduzierung in den Räumlichkeiten der Musik- und Kunstschule ermäßigt sich das Schulgeld
    1. um 20 %, wenn der Einzelunterricht im Instrumental-Bereich lediglich über digitale Medien erteilt wird,
    2. um 50 %, wenn in der Musikalischen Früherziehung den Teilnehmer/innen Unterrichtsinhalte lediglich per Mail und über Online-Tutorials zur Verfügung gestellt werden,
    3. auf Null für Unterrichte, die nicht digital angeboten werden können und somit ausfallen.

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§ 5 Inkrafttreten

Diese Schulgeldordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Die Schulgeldordnung vom 16.12.2015 tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Änderung der Schulgeldordnung für die Musik- und Kunstschule Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Entgeltordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Änderung der Schulgeldordnung für die Musik- und Kunstschule Wesel ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat die Änderung der Schulgeldordnung für die Musik- und Kunstschule Wesel vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wesel, den 16.12.2020

gezeichnet

Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin