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Beteiligungsbericht

Nach § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Kommune in der Pflicht, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Allerdings sind größenabhängige Befreiungen nach § 116 a GO NRW möglich, die Wesel bislang in Anspruch nehmen konnte. In Folge dessen ist dann nach § 117 GO NRW ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Die Beteiligungsberichte wurden bis einschließlich Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan dargestellt; dabei werden im jeweiligen Haushaltsplan der Beteiligungsbericht des Vorvorjahres veröffentlicht. Ab dem Haushaltsjahr 2024 / Beteiligungsbericht 2022 erfolgt die Veröffentlichung als eigenständiges Dokument.

Der Beteiligungsbericht ist unter dem u.a. Link abrufbar.

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