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Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsbeauftragte Regina Lenneps
Quelle: Flaggschiff Film

 

Regina Schmitz-Lenneps

TeamBüro der Bürgermeisterin
Telefon02 81 / 2 03 25 64
Telefax02 81 / 20 34 90 02
E-Mailregina.schmitz-lenneps@wesel.de
StandortRathaus, Zimmer 116
AdresseKlever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Wesel

WochentagZeiten
Montag - Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

Die Umsetzung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden.
Rechtlich sind Frauen und Männer zwar gleichgestellt, aber die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus:

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist überwiegend Frauensache.
  • Alleinerziehende, Rentnerinnen, behinderte Frauen und Migrantinnen haben bei Bewältigung ihres Alltags mit vielen Problemen und oft mit Vorurteilen zu kämpfen.
  • Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und wenig qualifizierte Arbeitsplätze sind überwiegend Frauensache.
  • Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in vielen Bereichen für Frauen noch nicht erreicht.
  • In Familie und Gesellschaft sind Frauen und Mädchen häufiger männlicher Gewalt ausgesetzt.
  • Im öffentlichen Leben sind Frauen in politischen Gremien und Leitungsfunktionen nach wie vor unterrepräsentiert.

Diesen Benachteiligungen wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene entgegen durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, Gremien und Bürger/-innen, Mitwirkung in Arbeitskreisen und der Entwicklung von Projekten und Veranstaltungen.

Eine Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. Um die Aufgabe zu erfüllen, kann die Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches unterrichten.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich innerhalb der Stadtverwaltung für die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes ein. Das Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an allen Ämtern und Funktionen zu erreichen.
Sie steht Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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