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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Eintragungen von Eigentumsrechten an Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz  (WEG) ins Grundbuch benötigen eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Gemeint sind hier insbesondere Sondereigentum in Form einer Eigentumswohnung in Mehr- oder Einfamilienhäusern mit einer abgeschlossenen Einliegerwohnung oder Sondereigentum in Geschäftshäusern mit mehreren Büros, Läden, Praxen, etc..

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.

Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie:

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen oder
  • eine Wohnung Ihres Hauses (z.B.auf Ihr Kind) übertragen möchten oder
  • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht in Ihrem Wohnhaus bestellen wollen.

Diese Bescheinigung wird vom/von der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauordnung der Stadt Wesel erteilt und ist dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Wesel vorzulegen.

Eine baurechtliche Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) findet nicht statt. Deshalb kann von einer ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung abgeleitet werden. 

Rechtliche Grundlagen

  •             Bauprüfverordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (BauPrüfVO)
  •             Wohneigentumsgesetz (WEG)
  •             Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen (GebG NRW)
  •             Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Benötigte Unterlagen

  •             Eigentumsnachweis
  •             Lageplan oder aktuelle Flurkarte in 2-facher Ausfertigung
  •             Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in 2-facher Ausfertigung

Antragstellung

                 Formlos oder schriftlicher Antrag mit Formular, welches unten auf der Seite als Formularassistent zur Verfügung steht.

Gebühren

                 Der Gebührensatz richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen

Untenstehender Link führt Sie in das Geoportal der Stadt Wesel. Folgende Einstellungen sind erforderlich: Links oben im blauen Kasten ist das Zeichen vom "Layer" auszuwählen. Die Einstellung Bebauungspläne ist auszuschalten. Bezirkseinteilungen anschalten, Bauordnungsbezirke anschalten. Hintergrundkarten und Stadtplanwerk RVR  anschalten.

Rechts oben im blauen Kasten  "i" für Abfragen anschalten. Daneben im Suchfeld den Straßennamen und die Straßennummer eintragen. Suchfeld betätigen. Danach wird das gewählte Objekt angezeigt. Der Name des/r zuständigen Sachbearbeiters/in wird neben dem Objekt angezeigt.   

Link zu Geoportal:

https://geoportal.wesel.de/project/bauen

Formulare

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ

können Sie das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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