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Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses und Hinweis auf dessen Auslegung

Publiziert am
  1. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.09.2022 Az.: 25.05.01.01-06/18-, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen einschließlich des Deckblattes 1 in der Zeit vom 02.11.2022 bis 16.11.2022 (einschließlich) bei der Stadt Wesel, (Rathausanbau) im Rathaus Wesel, Raum 325, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel:

          Montag – Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,

          Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

            zur Einsicht aus.

  1. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während dieses Zeitraumes über die Internetseite der Stadt Wesel https://www.wesel.de/rathaus-online/bekanntmachungen eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen während dieses Zeitraumes auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Offenlagen“ (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen) veröffentlicht. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.

          Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

  1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 VwVfG NRW durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Hierzu erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und in den örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
  1. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).

11.10.2022

Stadt Wesel

Im Auftrag

 

gez. Prior

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