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Urkunden Beglaubigung durch Apostille

Eine Apostille ist die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Die Apostille wird in den Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommens" verlangt. Diesem Übereinkommen sind verschiedene Länder beigetreten, unter anderem auch Deutschland. Auf eine vom Standesamt Wesel ausgestellte Urkunde erhält man eine Apostille bei der Bezirksregierung Düsseldorf.