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Fischereischeine

Ein Fischereischein (auch "Angelschein" genannt) wird als Fünfjahres-, Jahres- und Jugendfischereischein ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung der Fünfjahres- und Jahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung. Nähere Informationen über diese Prüfung erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Wesel.

Als Nachweis gilt bei einem Neuantrag die Vorlage der Prüfungsbescheinigung, bzw. bei Verlängerung die Vorlage des alten Fischereischeines. Der Jugendfischereischein kann im Alter von zehn Jahren beantragt werden, eine Fischereiprüfung ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres vorgeschrieben. Sie kann aber bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Fischereischeine können auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde)
  • Passbild bei Neuausstellung
  • Prüfbescheinigung
  • bei Verlängerung: alter Fischerreischein

Hinweis

Inhaber des Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen fischen, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein besitzen.

Gebühren

Art Gebühr
Jugendfischereischein 8,00€
Jahresfischereischein 16,00€
Fünfjahresfischereischein 48,00€
Ausstellung eines Ersatz-Fischereischeines bei Verlust des Original-Fischereischeins 5,00€

Fischereiprüfung

Informationen rund um die Fischereiprüfung erhalten sie auf der Seite des Kreises Wesel, welche sie unter dem aufgeführten Link erreichen.

Informationen zur Fischereiprüfung

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon 02 81 / 2 03 26 00
Telefax 02 81 / 20 34 97 40
E-Mail buergerservice@wesel.de